Führerschein
Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.
Warnwesten im Straßenverkehr
Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder
gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen,
sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer
unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine
Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils
14 ? ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- ?, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste
eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird.
Lichtpflicht im Straßenverkehr
Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.
Winterbereifung von Kraftfahrzeugen
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5
Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern
Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des
österreichischen Automobilclubs
www.oeamtc.at zu entnehmen.
Autobahnvignette
- Seit dem Jahr 2007 dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die
Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet.
- Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern.
Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
- Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
- Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit
Strafen rechnen.
- Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister
Flensburg identifiziert. Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht können Geldbußen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs unter www.oeamtc.at verwiesen.
Organentnahme in Österreich
In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu
Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.
Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich.
Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).
Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf www.oebig.at
unter ?Widerspruchsregister? eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
z. Hd. Susanne Likarz
Stubenring 6
1010 Wien / Österreich
Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: +43 (0)1 515 61, wr@goeg.at
Fax: +43 (0) 1 513 84 72
Mail: wr@goeg.at
Homepage:
www.goeg.at/de/Widerspruchsregister
Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig.
Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.
Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht
aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden www.DVZAG.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis
Ja, muss gültig sein
Weitere Anmerkungen
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten
des Europarates vom 13.12.1957
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Einreise möglich / Bedingungen
Kinderreisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ung