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Nützliche Ratschläge

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Warnwesten im Straßenverkehr

Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils 14 ? ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- ?, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird.

Lichtpflicht im Straßenverkehr

Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.

Winterbereifung von Kraftfahrzeugen

Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at zu entnehmen.

Autobahnvignette

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs unter www.oeamtc.at verwiesen.

Organentnahme in Österreich

In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.

Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).

Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf www.oebig.at

unter ?Widerspruchsregister? eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen

z. Hd. Susanne Likarz
Stubenring 6
1010 Wien / Österreich

Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: +43 (0)1 515 61, wr@goeg.at
Fax: +43 (0) 1 513 84 72
Mail: wr@goeg.at
Homepage: www.goeg.at/de/Widerspruchsregister

Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig.

Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.

Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden www.DVZAG.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis
Ja, muss gültig sein
Weitere Anmerkungen
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Einreise möglich / Bedingungen
Kinderreisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ung